Die Gema hat laut Spiegel online erfolgreich gegen den Dateispeicher Dienst Rapidshare geklagt. Auf der Seite des Anbieters können private Nutzer große Dateien hoch laden, um diese mit anderen zu tauschen. Dabei kann es sich um private Urlaubsvideos handeln aber genau so gut auch um Musiktitel die urheberrechtlich geschützt sind.
Das Landgericht Hamburg entschied nun, dass Rapidshare 5000 Songs nicht mehr im Internet zugänglich machen darf. Bisher argumentierte der Anbieter, dass er nicht für die auf der Plattform getauschten Dateien verantwortlich wäre. Doch das Gericht entschied nun anders. Der Tauschdienst muss die Urheberrechtsverletzung verhindern. Vorherige Urteile hatten lediglich dazu geführt, dass geschützte Dateien bei einem erneuten Upload gesperrt wurden. Jetzt muss Rapidshare diese Dateien sofort löschen.
Bisher gingen die Gerichte größtenteils gegen die Nutzer vor, die sich die Dateien aus dem Netz laden. Nun wurde gegen einen der größten Dateispeicherdienst vorgegangen. Rapidshare hat täglich um die 40 Millionen Besucher.
Bisher kein Senf