Hat ein Internetuser eine Domain auf den Namen eines fremden Unternehmens angemeldet, kann die Firma nicht die Löschung der Netzadresse verlangen. Wer sich als Erster die entsprechende Adresse sichert, der darf sie auch behalten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Ein Unternehmen hatte den Besitzer einer Domain verklagt, die den gleichen Namen hatte, wie das Unternehmen selbst. Die Internetadresse wurde allerdings bereits vor Firmengründung angemeldet. Deshalb beschloss das Gericht, dass keine Löschung des Domain-Namens notwendig sei. Nicht rechtens wäre hingegen, wenn der Domainbetreiber unter dem Namen der Firma Geschäfte machen und dadurch in Konkurrenz zu dem Unternehmen treten würde.
Bisher kein Senf