Das Verhindern von Call-by-Call und Preselection-Angeboten in seinem neuen DSL-Komplettpaket kann dem Anbieter Congstar teuer zu stehen kommen. Da dies rechtliche Vorraussetzung sei, hält der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) das Angebot für unzulässig.

 
20. August 2008, 11:00 Uhr

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